Monitoring für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Monitoring zur Beweissicherung
 
Ein Schritt in Ergänzung zur Effizienzkontrolle ist die langfristige Entwicklungsbegleitung und -Kontrolle durch das Monitoring. Ausgehend von dem Ausgleichsgrund und -Ziel wird die Maßnahme langfristig begleitet, je nach Ausgleichsschwerpunkt durch faunistische und floristische Erhebungen und durch Beurteilung der Konsequenz auf das landschaftliche Gesamtgefüge und das Erscheinungsbild. Aus dem Monitoring leiten sich ab:
Aus dem Monitoring leiten sich ab:
 
 Vorgaben und Korrekturen für ein Landschafts- und Pflegemanagement
 Punktuelle Änderungs- und Pflegeeingriffe
 Durch Monitoring rechtzeitig herbeigeführte Korrekturen sichern das Ausgleichsziel und optimieren den wirtschaftlichen Aufwand der Unterhaltung
 
Das Monitoring im Baugesetzbuch 2004 eingeführt worden: durch § 4 c BauGB werden die Gemeinden verpflichtet, die erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu überwachen, welche die Durchführung der Bauleitpläne zur Folge haben.
 
Das Monitoring wird ebenso eingesetzt zur Beweissicherung bei naturschutzrechtlichen Fragestellungen.